Mehr Reichweite. Mehr Buchungen. Keine Doppelbuchungen
Ausgaben

Verrechnung (eines Ausgabenpostens) als Ausgabe mit dem steuerpflichtigen Einkommen. Bei Ferienvermietungen können zu den abzugsfähigen Ausgaben Reparaturen, Instandhaltung, Reinigung, Versicherung, Marketingkosten, Buchhaltungsgebühren, Immobilienbedarf, leerstehende Ferienhäuser und Abschreibungen gehören, um nur einige zu nennen.



